LohnnachweisMeldefrist endet Mitte Februar
Noch bis zum 16. Februar haben Mitgliedsunternehmen Zeit, den Lohnnachweis für 2023 abzugeben. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hin.
Noch bis zum 16. Februar haben Mitgliedsunternehmen Zeit, den Lohnnachweis für 2023 abzugeben. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hin.