RechtstippOrtstermine trotz Corona-Pandemie!
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind Ortstermine zur Beweisaufnahme durch Sachverständige durchzuführen. Dies gilt auch, wenn eine Partei nicht mit der Durchführung einverstanden ist. Die Einhaltung der Infektionsschutz regeln ist dabei durch den Sachverständigen sicherzustellen.
