Frederick Brüning rätRechtstipp: Beratung verpflichtend!

Verpflichtet sich ein Unternehmer dazu, ein Fertighaus nach den anerkannten ­Regeln der Technik zu errichten, schuldet er einen üblichen Qualitäts- und ­Komfortstandard und muss den üblichen Schallschutzmaßstab einhalten.

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