Frederick Brüning rätRechtstipp: Beratung verpflichtend!
Verpflichtet sich ein Unternehmer dazu, ein Fertighaus nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten, schuldet er einen üblichen Qualitäts- und Komfortstandard und muss den üblichen Schallschutzmaßstab einhalten.
