RechtstippGrundstückseigentümer haften für Schäden durch beauftragte Handwerker
Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist – also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
(BGH, Urteil vom 09.022018, Az. V ZR 311/16)
