Aus Baugewerbe Unternehmermagazin 4\2020Rechtstipp: Keine vorkalkulatorische Preisfortschreibung!
Ein neuer Preis im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B bei Mengenänderungen von mehr als zehn Prozent ist nicht auf Grundlage einer vorkalkulatorischen Preisfortschreibung, sondern unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten zu bilden.
