RechtstippSchwarzbau ist nicht mangelhaft

Haben die Parteien eines Bauleistungsvertrags ausdrücklich vereinbart, dass ein Bauwerk unter Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vorgaben errichtet wird, scheiden Mängelansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus, wenn der Auftraggeber das Risiko des Schwarzbaus übernommen hat (OLG Dresden, Urteil vom 07.12.2021 - 6 U 1716/21).

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