SteuertippSteuerbescheid kann auch bei Fehler des Finanzamts korrigiert werden
Schon bevor ein Steuerzahler seine Einkommensteuererklärung abgibt, liegt dem Finanzamt eine Vielzahl von Daten vor, die von Dritten elektronisch übermittelt wurden. Steuerbescheide dürfen nachträglich aufgehoben oder geändert werden, wenn das Finanzamt die von Dritten elektronisch übermittelten Daten nicht (zutreffend) berücksichtigt hat.
