VergabeverfahrenAufhebung wegen Corona!
Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn sich die Grundlagen der Ausschreibung in einer für den Auftraggeber bei Verfahrenseinleitung nicht vorhersehbaren Weise wesentlich verändert haben.
Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn sich die Grundlagen der Ausschreibung in einer für den Auftraggeber bei Verfahrenseinleitung nicht vorhersehbaren Weise wesentlich verändert haben.