SteuertippWann „dient“ ein Gegenstand einem Unternehmen?

Wer zu mehr als 25 Prozent am Grund- oder Stammkapital oder am Vermögen eines Unternehmens beteiligt ist, sollte eine spezielle Haftungsnorm der Abgabenordnung kennen. Danach haftet er für die betrieblichen Steuerschulden des Unternehmens auch mit Gegenständen, die in seinem Eigentum stehen und die dem Unternehmen dienen (z.B. überlassene Maschinen).

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