Steuertipp

Damir Mioc,

Über zwei Drittel der Einsprüche waren 2023 erfolgreich

Hinweis: Gegenüber dem Jahr 2022 hat sich die Zahl der Einsprüche im Jahr 2023 um beachtliche 233,5 Prozent gesteigert, weil 2023 eine Flut von Einsprüchen allein aufgrund der Grundsteuerreform eingegangen war.

Die hohe Erfolgsquote bei den Einsprüchen zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, Einspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen © Alex Barcley/Pixabay

In mehr als zwei Drittel der Fälle (68,8 Prozent) waren die Steuerzahler 2023 mit ihrem Einspruch erfolgreich, so dass die Bescheide zu ihren Gunsten geändert wurden. Tatsächlich oder zumindest teilweise erfolglos sind nach der Statistik nur 12,1 Prozent der Einsprüche geblieben. In diesen Fällen wurde über die Einsprüche durch (Teil-)Einspruchsentscheidung ganz oder teilweise abschlägig entschieden. 18,5 Prozent der erledigten Einsprüche wurden von den Einspruchsführern zudem selbst wieder zurückgenommen.

Tipp: Die hohe Erfolgsquote bei den Einsprüchen zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, Einspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen. In die Statistik fallen aber auch Einspruchserfolge, die darauf zurückgehen, dass der Steuerzahler per Einspruch beispielsweise eigene Fehler korrigiert und vergessene absetzbare Kosten nacherklärt.

Steuerbescheide sind zeitnah nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen, denn Einsprüche müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich beim Finanzamt eingehen.

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