Instabiler Dachstuhl

Wilhelm Seewitz | Damir Mioc,

Von Standsicherheit keine Spur

Dem Dachstuhl eines Wohn- und Geschäftshauses wurde der Halt genommen. Denn die Konstruktion, ein Pfettendach mit zweifach stehendem Stuhl, hatte bei der Baumaßnahme ihre Kehlbalken verloren.

Kehlbalken des abgebundenen Dachstuhls „einfach“ abgeschnitten und herausgerissen

© Wilhelm Seewitz

Das Dachgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses in Calbe an der Saale wurde ausgebaut, um Wohnraum zu schaffen. Dabei waren die Kehlbalken im Weg, um eine ausreichende Raum- bzw. Kopfhöhe zu erreichen. Doch ohne sie wurde die Konstruktion in höchstem Maße instabil.

Schadensbild: Die Sparrenschwellen sind auf der Drempelwand befestigt. Darauf liegen die Sparren. Das mittlere Auflager der Sparren bildet die Mittelpfette. Der „alte Kehlbalken“ ist mit dem Sparren verzapft und abgenagelt. Diese Auflager, am Sparrenfuß und in Verbindung mit dem Kehlbalken auf der Mittelpfette, waren ausreichend belastbar. Das ist nach dem Eingriff in das statische System des Dachstuhls durch Abschneiden der Kehlbalken nicht mehr so. Es fehlt von Pfette zu Pfette in Querrichtung des Dachstuhls sowohl die Aussteifung als auch die kraftschlüssige Verbindung von Sparren zu Sparren.

Die nachträglich eingezogenen „neuen Kehlbalken“ sind mit den Sparren nur mit Holzschrauben von unten verschraubt. Weil die Sparren im Bereich der Mittelpfette nur mit dem „Kehlbalkenstummel“ verbunden sind, liegen sie nicht kraftschlüssig auf der Mittelpfette. Dazu kommt, dass der Sparrenfuß auf der Schwelle aufgeklaut ist und diese Schwelle nicht auf der Balkenlage, sondern auf der Drempelwand aufliegt. Es gibt dadurch in dieser Dachkonstruktion nicht das erforderliche kraftschlüssige Dreieck der Sparrengebinde. Der Kehlbalkenstummel wurde auch nicht in die Pfette eingekämmt, ist also ohne Halt.

Schadensursache: Klarer Fall: Hier sind die Zimmerleute nicht fachgerecht vorgegangen. Das Projekt wurde nicht gründlich vorbereitet, zudem wurde die notwendige Standsicherheit des Dachstuhls in jeder Phase der baulichen Änderung missachtet. Als der Sachverständige vom Bauherrn in den laufenden Prozess der Rekonstruktionsarbeiten einbezogen wurde, war bereits alles mit Gipskarton-Platten verkleidet. Damit sind der Schaden und der unnötige Aufwand für die nun notwendige nachträgliche Stabilisierung des Dachstuhls um vieles höher als bei rechtzeitiger Begutachtung. Ein entsprechendes Projekt vor Baubeginn hätte diese und andere Schäden vermieden.

Auszug aus mikado 12.2023

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