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Artikel und Hintergründe zum Thema

Neue Gefahrstoffverordnung:

Kai Ingmar Link,

BG BAU - Strengere Regeln für den Umgang mit Asbest

Obwohl Asbest in Deutschland bereits seit 1993 verboten ist, stellt der gefährliche Baustoff weiterhin eine ernsthafte Gesundheitsgefahr dar.

Das Einatmen freigesetzter Asbestfasern kann schwere Erkrankungen wie Asbestose oder Krebs verursachen. © BlazeOrangeMarketing - stock.adobe.com

Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien sind nach wie vor in Bestandsgebäuden verbaut und können bei Sanierungs- oder Umbauarbeiten freigesetzt werden. Um Beschäftigte besser zu schützen, sind im Dezember 2024 mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Änderungen und bietet Unternehmen praxisnahe Unterstützung an.

Die Herausforderung liegt vor allem in der weitverbreiteten Nutzung von Asbest in vergangenen Jahrzehnten. Bis in die 1990er-Jahre wurde der Stoff in zahlreichen Baustoffen eingesetzt. Neben klassischen Anwendungen in Dach- und Fassadenplatten kann Asbest auch in Putz, Fensterkitt, Fliesenkleber oder Estrich enthalten sein.

Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien sind nach wie vor in Bestandsgebäuden verbaut und können bei Sanierungs- oder Umbauarbeiten freigesetzt werden. © BG Bau

„Seit 2015 wissen wir, dass Asbest auch in bis dahin als unverdächtig geltenden Baustoffen vorkommen kann“, erklärt Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. Schätzungen zufolge wurden in mehr als 9,4 Millionen Gebäuden in Deutschland asbesthaltige Materialien verbaut.

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Das Einatmen freigesetzter Asbestfasern kann schwere Erkrankungen wie Asbestose oder Krebs verursachen. Nach vorläufigen Zahlen gab es im Jahr 2024 allein im Verantwortungsbereich der BG BAU 2.332 Meldungen auf Verdacht einer asbestbedingten Berufskrankheit.

270 Menschen starben an den Folgen. Experten hatten ursprünglich angenommen, dass die Erkrankungszahlen 20 bis 30 Jahre nach dem Asbestverbot zurückgehen würden. Diese Annahme hat sich nicht bestätigt, was auf das weiterhin hohe Asbestvorkommen in Bestandsgebäuden hinweist.

Neue Regelungen durch die Gefahrstoffverordnung

Nach vorläufigen Zahlen gab es im Jahr 2024 allein im Verantwortungsbereich der BG BAU 2.332 Meldungen auf Verdacht einer asbestbedingten Berufskrankheit. © -bg bau

Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung wurde im Dezember 2024 ein risikobasiertes Maßnahmenkonzept für den Umgang mit krebserzeugenden Stoffen wie Asbest eingeführt. Das sogenannte „Ampel-Modell“ unterscheidet drei Risikobereiche: hohes, mittleres und niedriges Risiko. Je nach Einstufung gelten abgestufte Schutzmaßnahmen, die das Risiko für die Beschäftigten minimieren sollen.

Durch die neuen Regelungen erhalten Handwerksunternehmen mehr Handlungsspielraum bei bestimmten Arbeiten, die zuvor de facto untersagt waren. „Die zulässigen Tätigkeiten wurden um die sogenannte funktionale Instandhaltung erweitert, also Arbeiten, die der laufenden Nutzung eines Gebäudes dienen oder für eine Anpassung an den Stand der Bautechnik erforderlich sind“, erläutert Andrea Bonner, Referentin in der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU.

So ist es nun unter strengen Sicherheitsauflagen erlaubt, Schlitze in asbesthaltigem Putz zu fräsen. Tätigkeiten mit hohen Risiken bleiben weiterhin spezialisierten Fachfirmen mit entsprechender Zulassung vorbehalten.

Unterstützung durch die BG BAU

Um Unternehmen die Umsetzung der neuen Vorschriften zu erleichtern, hat die BG BAU den Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ veröffentlicht. Darin werden die neuen Anforderungen ausführlich erläutert und konkrete Maßnahmen für den sicheren Umgang mit Asbest aufgezeigt.

Experten hatten ursprünglich angenommen, dass die Erkrankungszahlen 20 bis 30 Jahre nach dem Asbestverbot zurückgehen würden. Diese Annahme hat sich nicht bestätigt, was auf das weiterhin hohe Asbestvorkommen in Bestandsgebäuden hinweist. © BG Bau

Neben einer Checkliste zur richtigen Wahl der Schutzmaßnahmen enthält der Leitfaden auch eine Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung sowie eine Musterbetriebsanweisung.

Zusätzlich bietet die BG BAU eine Reihe von Schulungen und digitalen Angeboten an, um Betriebe und Beschäftigte für den sicheren Umgang mit Asbest zu sensibilisieren. Neben einem Onlineseminar zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sind auch E-Learning-Kurse und Schulungen zur Sachkunde nach TRGS 519 verfügbar. Darüber hinaus stellt die BG BAU eine App bereit, die typische Asbestfundstellen in Gebäuden identifiziert und praxisnahe Handlungsempfehlungen gibt.

Mit den neuen Regelungen der Gefahrstoffverordnung und den unterstützenden Maßnahmen der BG BAU sollen Beschäftigte künftig besser vor den Gefahren durch Asbest geschützt werden. Gleichzeitig erhalten Unternehmen mehr Klarheit über zulässige Arbeiten und notwendige Schutzmaßnahmen beim Bauen im Bestand.

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