Neues Feature zur Optimierung von Einkaufsprozessen

Kai Ingmar Link,

RIB iTWO e-Vergabe public mit dynamischem Beschaffungssystem

Das dynamische Beschaffungssystem (DBS) ist ein neues Zusatzfeature der Vergabeplattform iTWO e-Vergabe public, das es laut Herstellerinformation ermöglicht, schnell und flexibel auf Änderungen innerhalb des Beschaffungsprozesses zu reagieren. Statt einer einmaligen Ausschreibung erlaubt das DBS, fortlaufend neue Angebote von potenziellen Lieferanten einzuholen. Auf diese Weise lässt sich kontinuierlich der optimaln Preis für die Belange der öffentlichen Einrichtung zu ermitteln.

Das dynamische Beschaffungssystem (DBS) ist ein neues Zusatzfeature der Vergabeplattform iTWO e-Vergabe public, das es laut Herstellerinformation ermöglicht, schnell und flexibel auf Änderungen innerhalb des Beschaffungsprozesses zu reagieren. © RIB iTWO

Gleichzeitig profitiert dabei die Bieterseite: Für die Firmen besteht die Möglichkeit, so RIB, sich zu jeder Zeit um neue Aufträge zu bewerben und ihre Angebote anzupassen. Ein dynamisches Beschaffungssystem (DBS) bezieht sich auf Leistungen, die bereits verfügbar sind beziehungsweise den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers entsprechen. Normalerweise handelt es sich dabei um die Beschaffung von Standardprodukten, wie in §120 Abs. 1 GWB festgelegt. Wenn ein öffentlicher Auftraggeber regelmäßig Bedarf an diesen Leistungen hat, kann er ein dynamisches Beschaffungssystem auf der Vergabeplattform einrichten. In diesem Zuge gibt er bekannt, dass er für bestimmte Zeiträume Leistungen benötigt. Der Auftraggeber lädt Unternehmen dazu ein, sich zunächst als Anbieter über einen Teilnahmewettbewerb zu qualifizieren. Zu diesem Zweck kann er im Teilnahmewettbewerb verschiedene Kategorien definieren, um Leistungsschwerpunkte für das dynamische Beschaffungssystem abzufragen.

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Der Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems erfordert jedoch eine Bekanntmachung. Der Auftraggeber muss angeben, dass er ein dynamisches Beschaffungssystem nutzt und für welchen Zeitraum es betrieben wird. Unternehmen, die Interesse an solchen Aufträgen haben, können sich dann während der Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems über einen Teilnahmewettbewerb bewerben. Aber: die Firmen müssen die vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien erfüllen. Erst dann werden sie zu den Verfahren (Einzelvergabe) zugelassen. Steht eine Einzelvergabe an, werden alle teilnehmenden Unternehmen aus der passenden Kategorie aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Einzelvergabe selbst wird gemäß den üblichen Regeln als Nichtoffenes Verfahren durchgeführt.

Das dynamische Beschaffungssystem wird in den §22 bis §24 der VgV geregelt und gilt für alle Verfahren, die über dem Schwellenwert liegen. Nach §2 VgV, 4b EU Abs. 1 VOB/A gilt dies auch für Bauvergaben, sofern auch dort marktübliche Bauleistungen beschafft werden können. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der Schwellenwerte ist §17 UVgO maßgeblich.

Gemäß den Vorschriften der §22 Abs. 2 VgV und 17 Abs. 2 UVgO muss die Vergabe von Aufträgen im Rahmen des dynamischen Beschaffungssystems nach den Regeln des Nichtoffenen Verfahrens oder einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb erfolgen. Der Auftraggeber muss über einen Teilnahmewettbewerb die Eignungskriterien im Vorfeld festlegen. Wenn der Auftraggeber Kategorien bildet, müssen die Eignungskriterien für jede Kategorie separat festgelegt werden

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