Arbeitsschutz
Baugewerbe nimmt Hautkrebsvorsorge ernst
Gerade in den Sommermonaten sind die Beschäftigten auf dem Bau erhöhter UV-Strahlung ausgesetzt. Die Baubranche nimmt die Hautkrebsvorsorge ernst, erklärte nun der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.
"Für die mittelständischen Bauunternehmen in Deutschland ist die Achtung des Arbeitsschutzes selbstverständlich. Während der Sommerzeit gilt dies im Besonderen für Tätigkeiten im Freien mit hoher Sonneneinstrahlung und Hitzebelastung. Die Betriebe stehen in der Pflicht, vorsorgende Maßnahmen für ihre Beschäftigten zu treffen und ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Gemeinsam sagen wir Hautkrebs den Kampf an!" erklärte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) unlängst in Berlin.
Die Arbeit von Beschäftigten im Baugewerbe wird naturgemäß durch die Witterung beeinflusst. Bereits seit Jahren besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit in die weniger sonnenreichen Tagesrandzeiten zu verlagern sowie die Pausenzeiten auszudehnen. Zusätzlich sind technische Maßnahmen wie das Aufstellen von Wetterschutzzelten zur Beschattung angeraten. Auch die persönliche Schutzausrüstung dient dazu, die Exposition gegenüber der UV-Strahlung zu vermindern. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt Unternehmen hierfür unter anderem bei der Anschaffung von Funktionsshirts oder entsprechenden Kopfbedeckungen. Zudem hält sie umfangreiche Informationsmaterialien zum Arbeitsschutz für die Betriebe bereit.
Darüber hinaus hat der ZDB bereits im letzten Jahr über eine Sozialpartnervereinbarung eine Angebotsvorsorge hinsichtlich der Belastung durch natürliche UV-Strahlung eingeführt. Weitere Branchenverbände, wie die Gewerkschaft IG BAU und die Berufsgenossenschaft waren daran beteiligt. Die Initiative der Branche entstand noch bevor der Gesetzgeber mit einer Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Arbeitgeber dazu verpflichtet hat, Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge in Bezug auf die Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung vor Aufnahme der Tätigkeit anzubieten..









