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Finanzen

Kai Ingmar Link,

DATEV erklärt: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 9. Oktober 2025 müssen Banken im elektronischen Zahlungsverkehr prüfen, ob Empfängername und Kontoinhaber zur IBAN passen (Verification of Payee, VoP).

Für Sammelzahlungen gibt es ein Opt-Out, das jedoch den Sicherheitsvorteil mindert. © Pelemedia (Symbolbild)

Das Ampelsystem zeigt Übereinstimmung (grün), Abweichung (gelb) oder keine Übereinstimmung (rot). Alle Unternehmen und Kanzleien, auch die der Baubranche, müssen ihre Stammdatenpflege verbessern, Prozesse anpassen und Zuständigkeiten für den Umgang mit "Close-" oder "No-Matches" festlegen. Bei Fehlüberweisungen ohne Match bleibt die Haftung beim Auftraggeber; bestätigt die Bank den Match, haftet sie.

Für Sammelzahlungen gibt es ein Opt-Out, das jedoch den Sicherheitsvorteil mindert. Auch Kunden sollten vorab über den korrekten Empfängernamen informiert werden, um Zahlungsabbrüche zu vermeiden. Am besten ist es natürlich, wenn es gar nicht erst zu No-Match-Ergebnissen kommt. Um deren Aufkommen möglichst gering zu halten, ist die Stammdatenpflege ein wichtiger Faktor.

Diese Management-Nachricht erschien zuerst in der September-Ausgabe des Baugewerbe Magazins.

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