Wirtschaft & Verbände

Susanne Frank,

Fluthilfegelder für Infrastruktur stehen bereit

Die Auszahlung aus dem Milliarden-Fluthilfefonds von Bund und Ländern an Opfer der Hochwasser-Katastrophe kann starten: Bundesregierung und Bundesrat haben die Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Fondsgelder (rund 8 Milliarden Euro, davon 1,5 Milliarden für die Infrastruktur) gebilligt.

Die Aufbauhilfeverordnung regelt die Verteilung der acht Milliarden Euro aus dem Fonds an die vom Hochwasser betroffenen Länder sowie die Schadensregulierung. Mit dem Geld sollen die - durch die Hochwasserkatastrophe zerstörten - Häuser und Firmen wieder aufgebaut werden.

Der Bund finanziert den Fonds zunächst in voller Höhe mit acht Milliarden Euro vor. Die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro übernimmt der Bund allein. Die Länder beteiligen sich zur Hälfte an der übrigen Finanzierung mit insgesamt 3,25 Milliarden Euro. Sie erhalten 20 Jahre Zeit, ihren Anteil zu erbringen.

Die Länder zahlen die Aufbauhilfen aus. Bürger, Betriebe und sonstige Institutionen können - je nach Höhe der erlittenen Schäden - Ausgleichszahlungen von maximal 80 Prozent beantragen.

Versicherungsleistungen sowie andere mit dem Hochwasser zusammenhängende Hilfen Dritter werden angerechnet, um eine Überkompensation von Schäden zu vermeiden.

Berücksichtigt werden Hochwasserschäden, die im Zeitraum vom 18. Mai 2013 bis zum 4. Juli 2013 entstanden sind. Darunter fallen Schäden durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation sowie die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind. Berücksichtigt werden auch unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge.

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Weitere Informationen zu den Programmen und Antragsberechtigte finden Sie im:

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