Meinung

Reiner Nagel,

Neue Bauoffensive der Regierung: Überwindung weiterer Hürden beim Umbau

Am 6. November 2023 verabschiedete die Bundesregierung ein neues Förderprogramm für bezahlbares Wohnen. Das Maßnahmenpaket ist eine Ergänzung des 14-Punkte-Plans, der bereits im September vorgestellt wurde. Deutliche Erleichterungen zeichnen sich nun für die Sanierung und Erweiterung von Bestandsbauten ab.

Das Maßnahmenpaket ist eine Ergänzung des 14-Punkte-Plans, der bereits im September vorgestellt wurde. © Bundesstiftung Baukultur

Kommentar von Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, über weitere Hürden, die es noch abzubauen gilt:
Bisher galten für den Umbau die gleichen rechtlichen Vorgaben, wie für den Neubau. Das bedeutet, dass ein Bestandsgebäude an Regularien angepasst werden muss, die erst nach seiner Entstehung in Kraft treten. Das wirft naturgemäß Schwierigkeiten auf. Mit dem Verzicht auf die KfZ-Stellplatzpflicht bei künftigen Umbauten und Aufstockungen wird nun eine weitere Hürde für die Sanierung und Erweiterung von Bestandgebäuden abgebaut. Im vorliegenden Baukulturbericht „Neue Umbaukultur“ haben wir die Big Six, die größten Hürden für den Umbau, identifiziert. Dazu zählt neben den Vorgaben für KfZ-Stellplätze auch Wärmestandards. Diese hatte die Bundesregierung bereits im September, durch die Aussetzung des Neubaustandards EH40 geregelt. Eine kritische Auseinandersetzung bedarf es nach wie vor noch mit den Themen Schallschutz, Barrierefreiheit und Abstandsflächen und wo möglich auch Brandschutz.

Auch die Vereinfachung der Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken und der Umnutzung von Gewerbe- zu Wohnimmobilien sowie das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ werden Umbauvorhaben weiter erleichtern. Die neuen Freiheiten sollten wir auch für hochwertige Gestaltung nutzen. Gleichzeitig eröffnen die Leitlinien für Gebäudetyp E neuen Spielraum. Lediglich technische Baubestimmungen und baurechtliche Normen sollten verbindliche Grundlage für Baumaßnahmen sein, DIN-Normen können hingegen künftig nur als Zusatz verabredet werden. Dies gilt es in einem nächsten Schritt auch auf die Neue Umbaukultur zu übertragen. Erste Vorschläge, wie eine Musterbauordnung für den Bestand aussehen kann, hat die Bundesarchitektenkammer bereits vor einem halben Jahr erarbeitet und dem Bauministerium übergeben. Auch hier gibt es Handlungsspielraum. Mit den eingeführten Erleichterungen für den Umbau zeichnet sich zum ersten Mal eine Kehrtwende hin zu der dringend benötigten Umbaukultur ab. Es wäre allerdings zu kurz gegriffen, diese auf die Maßstabsebene von Gebäuden zu beschränken. Damit klima- und ressourcenschonendes Bauen gelingen kann, bedarf es der Einordnung auf der städtischen bzw. kommunalen Ebene.

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