Wirtschaft & Verbände

Susanne Frank,

ZDB für Änderung beim Wohnriester

"Wir begrüßen den Vorstoß der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, den Wohnriester zu verändern", erklärte der neue ZDB-Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Felix Pakleppa, zu den Plänen der Unionsfraktion.

"Dass die Umzugsfrage immer noch nicht befriedigend gelöst ist, kann uns nicht zufriedenstellen. Es widerspricht der Lebenswirklichkeit, dass Menschen berufsbedingt zwar umziehen dürfen, aber dann Schwierigkeiten mit ihrer über Wohnriester finanzierten Immobilie bekommen", erklärte er weiter.

Positiv äußerte er sich über die beabsichtigte Einbeziehung von seniorengerechten Umbaumaßnahmen in die Förderung. Gleichzeitig gab er zu bedenken, auch Maßnahmen, die im Rahmen einer energetischen Sanierung anfallen, ebenfalls in die Förderung mit einzubeziehen.

Mit dem Wohnriester ist das selbstgenutzte Wohneigentum gleichberechtigt mit anderen Formen der Altersvorsorge in die Riesterförderung mit einbezogen worden. Da allerdings entsprechende Altersvorsorgebeträge nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können, hält sich die Förderung im Vergleich zu den hohen Kosten eines Eigenheims in engen Grenzen. "Daher halten wir an dieser Stelle eine Erhöhung des Höchstbetrags für dringend geboten", betonte Pakleppa abschließend.

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