RechtstippAuftragnehmer trägt Kosten der zu Unrecht verlangten Abnahme!
Weist die Leistung noch wesentliche Mängel auf und hat der Auftragnehmer die Abnahme zu Unrecht verlangt, ist er aufgrund einer eigenen Pflichtverletzung dazu verpflichtet, die mit der fehlgeschlagenen Abnahme verbundenen Kosten aus Schadensersatzgesichtspunkten zu übernehmen.
