SteuertippFort- und Weiterbildungskosten mindern die Einkommensteuerlast

Kosten, die für Fachseminare, Lehrgänge, Kongresse und Ähnliches anfallen, sind in der Regel in unbegrenzter Höhe absetzbar. Arbeitnehmer können Fort- und Weiterbildungskosten als Werbungskosten abziehen. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.

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