FirmenwagenIm elektronischen Fahrtenbuch sind spätere Eintragungen tabu
Wer seinen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen darf, muss diese Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern - entweder pauschal oder anhand eines Fahrtenbuchs.
Wer seinen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen darf, muss diese Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern - entweder pauschal oder anhand eines Fahrtenbuchs.