RechtstippEin SiGe-Plan ist Pflicht!
Die Verpflichtung zur Aufstellung eines sogenannten SiGe-Plans besteht unabhängig von der Frage, ob die Mitarbeiter mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle mit gefährlichen Arbeiten nach § 2 Abs. 3 BaustellenVO tätig werden.
