RechtstippVerjährung ist nicht Fälligkeit
Die Verjährung des Anspruchs des Auftraggebers auf Herstellung des Werks führt nicht zur Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Unternehmers.
Die Verjährung des Anspruchs des Auftraggebers auf Herstellung des Werks führt nicht zur Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Unternehmers.