RechtstippZwei Wege zur Absicherung
Dem Bauunternehmer stehen gesetzlich zwei Möglichkeiten zur Absicherung seiner Ansprüche zu. Neben der Eintragung einer Sicherungshypothek kann er eine Sicherheit für seine Vergütungsansprüche verlangen.
Dem Bauunternehmer stehen gesetzlich zwei Möglichkeiten zur Absicherung seiner Ansprüche zu. Neben der Eintragung einer Sicherungshypothek kann er eine Sicherheit für seine Vergütungsansprüche verlangen.