RechtstippReform des AÜG: Vorsicht beim Einsatz von Leiharbeitern im Baugewerbe
Der 30. September 2018 war für Firmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, ein wichtiges Datum. Denn zu diesem Zeitpunkt endete für viele entliehene Mitarbeiter die Beschäftigung im Entleihbetrieb. Aufgrund der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die zum 1. April 2017 in Kraft getreten ist, wurde eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vorgesehen. Lesen Sie hier die wichtigsten Reformregelungen zum AÜG.
(Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017, BGBl. I (2017), S. 258)
