RechtstippVager Hinweis ist keine ordnungsgemäße Bedenkenanmeldung

Ein zur Haftungsbefreiung führender Bedenkenhinweis setzt voraus, dass der Besteller ausreichend gewarnt wird. Die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben müssen konkret dargelegt werden, damit dem Besteller die Tragweite der Nichtbefolgung klar wird. Allgemeine und vage Hinweise genügen nicht.

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