Cannabis am Arbeitsplatz:

Kai Ingmar Link,

Beschäftigte für Risiken sensibilisieren - BG BAU stellt Plakate vor

Rausch- und Suchtmittel wie Cannabis können dazu führen, dass Beschäftigte nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährden. Vor diesem Hintergrund hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Plakate zur Sensibilisierung der Beschäftigten veröffentlicht.

Poster zum Thema Arbeitsschutz-Cannabis mit verschwommener Schrift auf grünem Hintergrund: Alles klar bei dir? Arbeitsschutz-Cannabis Poster "Alles klar bei Dir?" © BG BAU

Cannabis am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht erwünscht. Die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention" besagt, dass sich Versicherte nicht durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel in einen Zustand versetzen dürfen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Die BG BAU verfolgt daher eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Rauschmitteln am Arbeitsplatz.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurden spezielle Regelungen zum Cannabiskonsum getroffen. Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen, um die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch, Cannabisprodukte und elektronische Zigaretten zu schützen.

Darüber hinaus wurde im Straßenverkehrsgesetz ein zulässiger Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut festgelegt. Ein Grenzwert von weniger als 3,5 ng/ml THC im Blutserum gilt als fahruntüchtig, vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.

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Unterstützung für Unternehmen

Für Beschäftigte im Baugewerbe, die auf Gerüsten, Dächern oder an Maschinen arbeiten, ist es wichtig, Risiken und Gefahren richtig zu erkennen und einzuschätzen. Cannabiskonsum kann die Wahrnehmung und die Reaktionszeit beeinträchtigen, was auf den ständig wechselnden Baustellen zu einem erhöhten Unfallrisiko führen kann.

Die BG BAU empfiehlt den Unternehmen, Betriebsanweisungen oder vergleichbare Regelungen zum Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz zu erstellen, die auch den Cannabiskonsum umfassen sollten. Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten über die Risiken informieren und sensibilisieren. Die BG BAU unterstützt die Betriebe dabei mit einem umfangreichen Informationsangebot auf ihrer Internetseite sowie mit neuen Plakatmotiven, die von Mitgliedsbetrieben kostenlos bestellt werden können.

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