Wirtschaft
Baustopp in Hamburg
245 Meter hoch, 64 Etagen und Baukosten von voraussichtlich 950 Millionen Euro – der Elbtower in Hamburg ist ein Riesenprojekt.
Kürzlich wurde bekannt, dass Karstadt-Milliardär René Benko und der Signa-Konzern Rechnungen nicht beglichen haben. Deshalb wurde ein Baustopp verhängt. Wie es weitergehen soll, ist bislang ungewiss.
"Für die beteiligten Handwerker ist das eine üble Situation, denn sie sind an das Projekt gebunden, ohne Geld dafür zu bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass sie jetzt schnell handeln; es gibt nämlich durchaus rechtliche Möglichkeiten, um die Kosten zumindest teilweise zu decken", erklärt Andreas Scheibe, Ingenieur und VOB-Berater für kleine und mittelständische Handwerker.
Sobald sich Schwierigkeiten abzeichnen, sollten Handwerker sofort den Sachverhalt dokumentieren. Im Falle eines Baustopps müssen Behinderungsanzeigen gestellt werden, die auch die Zeiträume der Behinderung umfassen. Zu bisherigen Besprechungen wurden bestenfalls Ergebnisprotokolle angefertigt, die die Dokumentation ergänzen. Der Schriftverkehr, wie E-Mails über das Bauprojekt, vervollständigt die Dokumentation. Das Ziel ist eine möglichst lückenlose, gut verständliche Darlegung der Situation. Das ist mit Aufwand verbunden, kann sich aber schnell bezahlt machen: Bei einem Rechtsstreit wird diese Dokumentation als Beurteilungsgrundlage herangezogen. Wenn ein fachfremder Richter eingesetzt wird, ermöglicht das ein schnelleres Verständnis und kann den Rechtsstreit entscheiden.
Sobald keine Zahlungen stattfinden, kann der Handwerker die Arbeit einstellen. Der Bauherr gerät unter Druck, weil die Frist zur Fertigstellung in Gefahr ist. Um die weitere Zusammenarbeit nicht zu gefährden, sollte ein sachliches Gespräch geführt werden, in dem der Handwerker dem Auftraggeber mögliche Konsequenzen des Baustopps erklärt. Viele wissen nicht, welche rechtlichen Schritte die Handwerker einleiten können, und fühlen sich regelrecht überfahren. Das Vorgehen stärkt die Gleichstellung von Handwerker und Auftraggeber.
Ist das Vertrauensverhältnis zerstört und keine Besserung in Sicht, kann der Handwerker die Vereinbarungen auch kündigen, sobald der Baustopp mindestens drei Monate besteht. In diesem Fall findet eine Kündigungsabrechnung statt. Alle erbrachten Leistungen werden dann wie vereinbart bezahlt. Zusätzlich können beauftragte, aber nicht mehr durchgeführte Arbeiten teilweise abgerechnet werden. Auch dieser Schritt sollte angekündigt werden.
Dieser Artikel erschien zuerst in Ausgabe 12_23.












