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Max Kandler,

Gebäudetyp E: BF warnt vor pauschaler Reduktion von Glasflächen

Mit einem gemeinsamen Eckpunktepapier vom 20. November 2025 haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Weg für das geplante Gebäudetyp-E-Gesetz geebnet.

Tageslicht ist kein Luxus, sondern Lebensqualität – auch beim vereinfachten Bauen. © Unsplash - Clay Banks

Derzeit müssen Bauvorhaben einen hohen Baustandard einhalten und zahlreiche anerkannte Regeln der Technik berücksichtigen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das Gesetz zum Gebäudetyp E soll künftig eine einfache und bürokratiearme Möglichkeit bieten, rechtssicher vereinfachte Baustandards umzusetzen.

Bauministerin Verena Hubertz erklärte, man wolle mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, indem einfacher, schneller und kostengünstiger gebaut werde, ohne die Qualität zu beeinträchtigen. Der Gebäudetyp E solle sich auf das Wesentliche konzentrieren: kompakte Grundrisse, robuste Materialien und der Verzicht auf kostentreibende Standards. Pilotprojekte hätten gezeigt, dass dies möglich sei – unter anderem durch Fensterlüftung statt komplexer Anlagen, weniger massive Wände und serielle Bauweisen mit schlanken Konstruktionen.

Kritik an pauschaler Reduktion von Glasflächen

Die übergeordnete Zielsetzung des Eckpunktepapiers, den Wohnungsbau durch vereinfachte Standards zu beschleunigen, wird grundsätzlich als sinnvoll bewertet. Kritisch sieht der Bundesverband Flachglas e.V. jedoch die vorgeschlagene Reduktion von Fenster- und Glasflächen sowie den Verzicht auf besondere Schutzverglasungen.

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„Unser Ziel muss sein, Planungssicherheit und Qualität im Fokus zu behalten – auch bei vereinfachtem Bauen“, betont Jochen Grönegräs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Flachglas. „Tageslichtversorgung, Anpassung an die Klimafolgen und Energieeffizienz über die Nutzungsdauer dürfen nicht zugunsten pauschaler Reduktion geopfert werden.“

RTG als gemeinsames politisches Sprachrohr aktiv

Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG), das gemeinsame politische Sprachrohr der Branche in Berlin, hat das Thema umgehend aufgenommen. Sie wird von mehreren Verbänden und Unternehmen getragen, darunter auch vom Bundesverband Flachglas e.V., und vertritt die Interessen der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Thomas Drinkuth, Leiter der RTG, hat in einem persönlichen Gespräch den zuständigen Staatssekretär im Bundesbauministerium auf die erheblichen Probleme hingewiesen, die pauschale Empfehlungen sowohl aus baufachlicher Sicht als auch für die beteiligten Branchen mit sich bringen. Parallel arbeitet die RTG gemeinsam mit externen wissenschaftlichen Partnern an einer fundierten Bewertung der Eckpunkte.

Stakeholderprozess gestartet

Am 10. Dezember 2025 begann der offizielle Stakeholderprozess, der von beiden Ministerien getragen wird und bis Frühjahr 2026 konkrete gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag entwickeln soll. Auch der Bundesverband Flachglas e.V. ist über seine Geschäftsführung und über die RTG aktiv eingebunden und bringt seine fachliche Perspektive in die thematischen Untergruppen ein.

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