Baugewerbe EXKLUSIV
Prävention vor Cyberattacken
Cyberangriffe sind in vielfältiger Form denkbar und führen immer wieder zu spektakulären Erfolgen. Die Organisationsstrukturen von Cyberangriffen sind mittlerweile organisierte Kriminalität, in dem professionalisiert und arbeitsteilig vorgegangen wird.
Nicht nur Täter von außen, sondern auch Innentäter. Trotz des unternehmensinternen Risikopotentials überwiegt die praktische Relevanz externer Bedrohungen. Meistens sind Dritte Initiatoren und Nutznießer der Angriffe.
Cyberangriffe schaden dem Unternehmen, wenn die Hacker erfolgreich sind. Sie können zu Ausfallzeiten, Datenverlusten und finanziellen Schäden führen:
- Hacker nutzen Malware oder Denial-of-Service-Attacken, um System- oder Serverabstürze zu verursachen.
- SQL-Injection-Attacken ermöglichen es Hackern, Daten in einem System zu verändern, zu löschen oder zu stehlen.
- Mit Phishing-Angriffen können Hacker Personen dazu verleiten, ihnen Geld oder vertrauliche Informationen zu senden.
- Ransomware-Angriffe können ein System deaktivieren, bis das Unternehmen dem Angreifer ein Lösegeld zahlt.
Die haftungsrechtliche Relevanz von Cyber-Bedrohungen ist größer denn je. Auf der Webseite der Telekom kann man sich aktuell anhand einer Weltkarte über die weltweiten Angriffe auf IT-Systeme informieren. Der aktuelle Bericht des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland geht von einer unverändert hohen Bedrohungslage aus, wobei die Gefährdungen immer vielfältiger werden.
Technische Entwicklungen wie Cloud Computing, Internet of Things und Künstliche Intelligenz verstärken die Bedrohungslage - längst ist daher Informationssicherheit ein essentieller Bestandteil ordnungsgemäßer Unternehmensführung.
Mit der Datensicherheit werden die klassischen Schutzziele der Vertraulichkeit, Integrität und die Verfügbarkeit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verfolgt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erweiterte diese aus der Informationssicherheit bekannten klassischen CIA-Schutzziele, um das Element der Belastbarkeit der Systeme und Dienste (sog. Resilienz). Die Sicherheitsanforderungen gelten für das gesamte System der Datenverarbeitung.
Mit Hilfe einer Risikoanalyse können Unternehmen ihr individuelles IT-Sicherheitskonzept ausarbeiten, um auf Bedrohungslagen zu reagieren und Schäden zu minimieren. Ein angemessenes IT-Sicherheitskonzept ist für die Erfüllung der IT-Compliance, d.h. der unternehmerischen IT-Sicherheitspflichten, unerlässlich. Sicherheitsversäumnisse in Unternehmen sind u.a. unzureichende Informationssicherheitsstrategie, Nichtbeachtung von Sicherheitsrichtlinien und Vorgaben durch Beschäftigte und unzureichende Wartung von Sicherheitsmechanismen.
Die gesellschafts-, handels- und zivilrechtlichen IT-Sicherheitspflichten finden auf Unternehmen aller Branchen Anwendung, so dass sie einen rechtlichen IT-Sicherheits-Mindeststandard bilden. Hinzu treten verstärkte IT-Sicherheitspflichten aus Spezialgesetzen wie z.B. BSIG, KWG, NIS-2 oder DORA, die auf Unternehmen bestimmter Sektoren oder Branchen Anwendung finden.
Wie man sich als Organisation auf einen Cyberangriff vorbereiten kann
Erstellen eines Incident Response Plans
Ein Incident Response Plan (IRP) ist der Fahrplan für den Fall eines Cyberangriffs. Er sollte klare Anweisungen enthalten, wer wann was zu tun hat, sobald ein Vorfall entdeckt wird. Dazu gehören:
- Festlegung eines Krisenteams,
- Kontaktdaten aller relevanten Personen (intern und extern),
- Schritte zur Eindämmung des Angriffs,
- Kommunikationspläne für interne und externe Stakeholder.
- Mitarbeiterschulungen: Mitarbeiter sind oft die erste Verteidigungslinie gegen Cyberangriffe. Regelmäßige Schulungen zum Thema Cybersicherheit und Datenschutz helfen, Phishing-Versuche und andere Arten von Cyberbedrohungen zu erkennen und richtig darauf zu reagieren.
- Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen: Regelmäßige Überprüfungen der Systeme und Netzwerke auf Schwachstellen sind entscheidend, um potenzielle Sicherheitslücken zu schließen, bevor Angreifer sie ausnutzen können.
- Robustes Backup-System: Sicherstellen, dass alle wichtigen Daten regelmäßig gesichert werden und dass diese Backups an einem sicheren Ort aufbewahrt werden – idealerweise sowohl lokal als auch in der Cloud. Im Falle eines Datenverlusts durch einen Cyberangriff können so die Daten schnell wieder hergestellt werden.
- Testen
Ein Plan ist nur so gut wie seine Umsetzung im Ernstfall. Regelmäßige Übungen und Testen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten wissen, was sie tun müssen und die Vorgänge reibungslos funktionieren.
Informationssicherheit und Datenschutz: Gemeinsam für den Schutz von Daten
Die Informationssicherheit und der Datenschutz haben viele gemeinsame Ziele, auch wenn ihr Fokus unterschiedlich ist. Während die Informationssicherheit die operative Resilienz eines Unternehmens gegen digitale Bedrohungen sicherstellt, zielt der Datenschutz darauf ab, die Privatsphäre und personenbezogene Daten natürlicher Personen zu schützen.
Die Informationssicherheit konzentriert sich auf den Schutz von Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung. Dabei werden technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz vor Cyberangriffen, Malware, Datenverlust und anderen Bedrohungen, die die Geschäftskontinuität gefährden könnten.
Der Datenschutz hingegen fokussiert sich auf die Rechte der natürlichen Person (betroffene Person) in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Gesetze und Vorschriften wie die Datenschutz-Grundverordnung legen fest, wie Unternehmen und Betriebe personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern dürfen. Ziel ist es, die Privatsphäre der Menschen zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Daten nicht missbräuchlich verwendet werden.
Obwohl die Informationssicherheit und der Datenschutz unterschiedliche Schwerpunkte haben, verfolgen sie das gemeinsame Ziel, Daten zu schützen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) und dem Datenschutzbeauftragten (DSB) ist daher unerlässlich. Ein effektiver Austausch und eine enge Zusammenarbeit ermöglichen es, Sicherheitslücken zu identifizieren und zu schließen, die sowohl die operative Resilienz als auch den Datenschutz betreffen.
Fazit
Cyberangriffe sind vielfältig und werden zunehmend professionell und arbeitsteilig von organisierten Kriminellen durchgeführt. Neben externen Tätern stellen auch interne Bedrohungen eine Gefahr dar, wobei externe Bedrohungen meist relevanter sind. Unternehmen sind mit einer hohen Haftungsrelevanz durch Cyber-Bedrohungen konfrontiert, wie aktuelle Berichte und Echtzeitdaten zeigen.
Technologische Entwicklungen wie Cloud Computing, Internet of Things und künstliche Intelligenz verschärfen die Bedrohungslage. IT-Sicherheit ist daher zu einem integralen Bestandteil guter Unternehmensführung geworden. Sicherheitsverletzungen können sowohl zu internen und externen Haftungsansprüchen führen.
Informationssicherheit und Datenschutz sind zwei Seiten derselben Medaille. Beide Disziplinen sind darauf ausgerichtet, Daten zu schützen, und ergänzen sich dabei perfekt. Durch eine enge Zusammenarbeit können Unternehmen nicht nur ihre operative Resilienz gegenüber digitalen Bedrohungen erhöhen, sondern auch den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten gerecht werden. Eine koordinierte Strategie ist der Schlüssel zu einem umfassenden und effektiven Schutz von Daten in der digitalen Welt.
Unternehmen sollten daher ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickeln, das sowohl die allgemeinen gesetzlichen IT-Sicherheitspflichten als auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt. Nur so können sie den vielfältigen Bedrohungen angemessen begegnen und ihre Haftungsrisiken minimieren.
Eine gute Vorbereitung auf einen Cyberangriff ist unerlässlich. Im Ernstfall zählt jede Sekunde und da sollte jeder Handgriff sitzen.
Regina Mühlich
Regina Mühlich ist Wirtschaftsjuristin und Geschäftsführerin der Unternehmensberatung
AdOrga Solutions GmbH. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Datenschutz und Compliance. Als externe Datenschutzbeauftragte, anerkannte und geprüfte Sachverständige für Datenschutz und Informationsverarbeitung, CIPM, zertifizierte Compliance Officer und Auditorin für Datenschutz berät und unterstützt sie nationale und internationale Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen.
Sie ist seit über 20 Jahren im Datenschutz tätig. Sie ist gefragte Referentin und Autorin zahlreicher Fachartikel und Publikationen sowie Vorständin im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Die Kurz-Variante dieses Rechtstipps erschien in Ausgabe 09_2024.












