Holzbauzentrum*Nord (HBZ)
Gefahrstoffe gehören zum Arbeitsalltag
In passender hölzerner Location, dem Saloon Summerby in Hartenholm, fand die alljähriche Frühjahrstagung der Landesfachgruppe Zimmerer und Holzbau aus Schleswig-Holstein statt.
Wie üblich eröffnete Zimmermeister Michael Schönk als Fachgruppenleiter die Frühjahrstagung standesgemäß und freute sich, auch einige neue Mitglieder begrüßen zu dürfen. Er übergab das Wort an den neuen Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände Jan Christian Janßen, der sich in dieser Runde als Ansprechpartner für alle Gewerke vorstellte und die Bedeutung der Fachgruppen betonte.
Die so dringende Nachwuchswerbung für Sachverständige im Bauwesen hatte sich Ingrid Jürgensen von der Handwerkskammer Flensburg auf die Fahne geschrieben und informierte über die Voraussetzungen: Mit der Eintragung in die Handwerksrolle als Meister kann zum Beispiel auch ein Angestellter mit mehrjähriger Berufserfahrung nach einem Vorbereitungsseminar und der Sachkundeprüfung (die der BGV abnimmt) öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden.
Neue Gefahrstoffverordnung
Den diesjährigen Themenschwerpunkt bestimmte jedoch die im Dezember 2024 novellierte Gefahrstoffverordnung. Aus dieser Überarbeitung ergeben sich im Arbeitsalltag viele Fragen, die im Rahmen der Tagung geklärt werden sollten: Zum Beispiel – was bedeutet das Inkrafttreten der neuen Verordnung für den einzelnen Betrieb? Oder wer ist verantwortlich für die Prüfpflicht auf Asbest in Gebäuden mit dem Baujahr bis 1993?
So stand vor allem im Vordergrund, wie diese Neuerungen in der Praxis für den einzelnen Zimmereibetrieb umsetzbar sind. Hierzu stellte Tim Hasekamp von der Firma ams Umweltschutz GmbH verschiedene Produkte zum Schutz vor Asbeststaub, wie Staubsauger und deren Filtersysteme, Schutzbekleidung bis hin zu Staubwandsystemen sowie Schleusen vor. Er warnte eindringlich vor Produktpiraterie wie z. B. mit nachgemachten Filtern, die die nötige Filterung von Asbeststäuben nicht gewährleisten können.
Aufmerksam verfolgten die Anwesenden im Anschluss die Ausführungen von Dr. Thorsten Reinecke (Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG Bau), der die Neuerungen der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 und TRGS 521 vorstellte und auf die Beurteilungskriterien zur Abschätzung der Risiken einging. Diese gefährdungsabhängigen Schutzmaßnahmen sorgten für heftige Diskussionen. Von den Teilnehmern wurden sie als bürokratische Hürden und als kaum umsetzbar wahrgenommen.
Wahl der LFG
Die "alte" Landesfachgruppenleitung stellte sich für eine weitere Amtszeit zur Wahl und wurde von den Mitgliedern der Fachgruppe einstimmig wiedergewählt. So ist Zimmermeister Michael Schönk aus Havetoft weiterhin Landesfachgruppenleiter und Zimmermeister Robert Voß aus Neumünster sein Stellvertreter.
Als Fazit zur gelungenen Fachgruppentagung, fasste Erik Preuß, der Geschäftsführer vom HBZ*Nord, den fachlichen Austausch zusammen: "Asbest im Bestand ist und bleibt auch mit der überarbeiteten Gefahrstoffverordnung eine Herausforderung für den Arbeitsschutz."










