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Artikel und Hintergründe zum Thema

Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks (LIV)

Martin Paul Gorchs, München,

Das Berichtsheft geht online

Digitale Endgeräte, allem voran natürlich die Smartphones, gehören zu unserem Alltag. Sie sind ganz selbstverständlich Bestandteil der Lebenswelt junger Menschen. Viele können sich sogar ein Dasein ohne sie (leider) gar nicht mehr vorstellen. So bietet es sich fast schon zwangsläufig an zu überlegen, welche Möglichkeiten unser Gewerbe schon von Beginn an, also schon in der Ausbildung, bietet, um digitale Tools zu nutzen. Neben den Optionen, rechnergestützte Programme in der Arbeitsvorbereitung zu verwenden, ist das Online-Berichtsheft ein weiteres Mittel.

Ab diesem Ausbildungsjahr haben die LIV-Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit, mit ihrem Auszubildenen die digitale Berichtsheftführung zu vereinbaren © LIV Bayern

Intensive Recherche

Für ein Online-Berichtsheft gibt es auf dem Markt zahlreiche Anbieter. Da war zunächst einmal intensive Recherche gefragt. Was bieten die jeweiligen Tools? Wie einfach oder kompliziert funktioniert die Bedienung? Können Dokumente wie Bilder oder PDF-Dateien hinterlegt werden? Auch der Austausch mit anderen Zimmererverbänden erbrachte hierzu wertvolle Hinweise.
Schlussendlich hat sich die LIV-Mitgliederversammlung im Mai auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses und des Gesamtvorstandes für das Online-Berichtsheft „BLok“ des Bildungsportal Sachsen GmbH aus Chemnitz entschieden.

Kostenloses Tool mit zahlreichen Vorteilen

Ab dem aktuellen Ausbildungsjahr haben die Mitgliedsbetriebe des LIV Bayern nun also die Möglichkeit, mit ihrem Auszubildenen die digitale Berichtsheftführung zu vereinbaren. Der Bayerische Zimmererverband stellt seinen Unternehmern dieses Tool exklusiv und kostenlos zur Verfügung.

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Ein digitales Berichtsheft bietet für Ausbilder und Auszubildende unter anderem folgende Vorteile:

  • Der Ausbildungsbetrieb kann damit bei Jugendlichen werben und sich als modernes Unternehmen, das mit der Zeit geht, präsentieren.
  • Ausbilder und Auszubildende können das Online-Berichtsheft zeit- und ortsunabhängig nutzen.
  • Der Ausbilder kann sich Termine zur Vorlage einrichten und hat ständige Kontrolle über die Vollständigkeit der Eintragungen, da das Berichtsheft nicht haptisch vorgelegt werden muss.
  • Das digitale Berichtsheft kann nicht verloren gehen.
  • Der Ausbilder kann Dokumente, z. B. über die Unterweisung im Umgang mit Maschinen, hinterlegen und in das digitale Berichtsheft übernehmen lassen.
  • Azubis können Baustellenfotos mit dem Handy machen, in das Berichtsheft übertragen und dort kommentieren. Zum Beispiel wie eine Absturzsicherung gebaut wird oder ein Anschlussdetail aussieht.
  • Azubis können am Anfang ihrer Ausbildung Zeichnungen noch händisch erstellen, einscannen und als PDF in das Berichtsheft einpflegen. Später könnten sie das gleich mit CAD-Programmen erledigen.
  • Sowohl Ausbilder als auch Auszubildende haben Zugriff auf die Lehrpläne.
  • Azubis lernen digitales Dokumentieren. Ein Punkt, der auch in der zukünftigen Ausbildungsordnung ein wichtiges Element darstellt und daher schon früh genug geübt werden sollte.

Es ist nicht zu befürchten, dass digitale Inhalte des Online-Berichtsheftes nun von einem zum anderen Anwender kopiert werden können. „Copy and paste“ funktioniert bei BLok nicht. Das Online-Berichtsheft enthält also viele Optionen, um aus dem „verpflichtenden Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweises“ für alle Seiten eine interessante Story zu machen.

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