Rechtstipp + Finanzen

BG BAU

Noch bis 16. Februar: Lohnnachweis 2025 online abgeben

Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) werden daran erinnert, den elektronischen Lohnnachweis für das Jahr 2025 fristgerecht bis zum 16. Februar 2026 zu übermitteln. Es handelt sich dabei um die jährliche Meldung der Entgelte der Versicherten sowie der Arbeitsstunden. Auf der Grundlage dieser Meldung berechnet die BG BAU den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.

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Rechtstipp

Einladung richtig gestalten

Längere Krankheitszeiten sind in der Baubranche keine Seltenheit. Um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu sichern, schreibt § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Neuntes  Buch (SGB IX) das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) vor.

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Rechtstipp

Mehr Sicherheit für KI

Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) bietet der Baubranche neue Chancen. Doch mit dem technologischen Fortschritt wachsen auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit.

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