Rechtstipp + Finanzen

Editorial Baugewerbe 1-2/21

Marvin Meyke meint: Land in Sicht!

Nach einem turbulenten Jahr auf dem Konjunktur-See glätten sich die Wogen und es ist Land in Sicht: Im Weißen Haus sitzt wieder jemand, der seinen Mitarbeitern und Bündnispartnern voraussichtlich nicht ­so viele schlaflose Nächte bereiten wird, wie sein Vorgänger und der somit auch positiv beruhigend auf die Weltwirtschaft wirken sollte.

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Unlauterer Wettbewerb

Das Geschäftsgeheimnis

Lange Zeit regelte das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (§§ 17 ff. UWG) den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Am 26.04.2019 ist das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft getreten. Seitdem hat sich für Unternehmen vieles verändert.

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Rechtstipp

Teilkündigung umdeutbar

Eine Kündigung wegen Mängeln oder Verzugs kann grundsätzlich auf einen in sich abgeschlossenen Teil der vertraglichen Leistung beschränkt werden. Unter welchen Umständen kann aus einer Teilkündigung eine Vollkündigung werden?

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Rechtstipp

Abrechnung im Stundenlohn

Auftragnehmer rechnen gerne im Stundenlohn ab – das ist verständlich, da das Kalkulationsrisiko weitestgehend beim Auftraggeber liegt. Was gibt es bei der Abrechnung nach Stunden zu beachten?

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Rechtstipp

Ortstermine trotz Corona-Pandemie!

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind Ortstermine zur Beweisaufnahme durch Sachverständige durchzuführen. Dies gilt auch, wenn eine Partei nicht mit der Durchführung einverstanden ist. Die Einhaltung der Infektionsschutz regeln ist dabei durch den Sachverständigen sicherzustellen.

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Rechtstipp

Lohn trotz Insolvenz?

Bei den meisten Aufträgen geht der Auftragnehmer stark in Vorleistung. Doch welche Rechte hat man als Baubetrieb, um seinen Werklohnanspruch zu sichern?

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Rechtstipp

Compliance in der Branche

Im Kern geht es beim Begriff „Compliance“ um die Haftungsvermeidung: ­Unternehmen sind angehalten, sich so zu organisieren, dass aus dem Unter­nehmen heraus keine Rechtsverstöße begangen werden. Die Geschäftsführung und die Mit­arbeiter müssen sich also "compliant" verhalten. Tun sie dies nicht, ­besteht das Risiko ­persönlicher wie unternehmerischer Haftung.

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Rechtstipp

Ein SiGe-Plan ist Pflicht!

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines sogenannten SiGe-Plans besteht unabhängig von der Frage, ob die Mitarbeiter mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle mit gefährlichen Arbeiten nach § 2 Abs. 3 BaustellenVO tätig werden.

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