Praxisbeispiel zur richtigen Abnahme
Auch wenn der Auftraggeber bei einer Abnahmebegehung erklärt, es sei alles o.k., liegt keine Abnahme vor, wenn er sich weigert, das ihm vom Auftragnehmer vorgelegte Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht...




