Rechtstipp + Finanzen

Versicherung

Ladung in Gefahr

Handwerker sind aktuell hochgefragt. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen steigt das Unfallrisiko. Zugleich werden Transporter mit teurem Werkzeug zunehmend Ziel von Diebstählen. Die Nürnberger Versicherung informiert, wie Betriebe sich schützen können.

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Rechtstipp

Putzarbeiten im Winter müssen überwacht werden

Auch wenn das Auftragen von Innenputz grundsätzlich eine nicht überwachungsbedürftige Bauleistung darstellt, muss der bauüberwachende Architekt kontrollieren, dass keine Arbeiten bei Temperaturen unter fünf Grad Celsius ausgeführt werden. (OLG Köln, Urteil vom 08.09.2017, Az.: 19 U 133/16)

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Rechtstipp

Nachunternehmer rechtmäßig einsetzen

Rechtfertigt der ungenehmigte Einsatz von Nachunternehmern eine Kündigung des Auftraggebers? ­Ja, urteilte das Kammergericht Berlin, allerdings nur dann, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten selbst ausführen kann und eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist zur Aufnahme der Arbeiten im eigenen Betrieb fruchtlos abgelaufen ist.

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Rechtstipp

Falsch gemessen, ­­schief gebaut

Die Fehlstellung eines Gebäudes aufgrund eines nicht bemerkten Einmessfehlers stellt lediglich einen unerheblichen Mangel dar. Dieser berechtigt den Auftrag­geber nicht zur außer­ordentlichen fristlosen Kündigung des Bauvertrags.

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Rechtstipp

Mängelbeseitigung nach aktuellen Regeln der Technik

Die Mängelbeseitigung muss grundsätzlich nach den aktuellen (geänderten) anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Sofern dies mit höheren Kosten verbunden ist, liegt dies allein im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Nur wenn es durch die Nachbesserung nach dem aktuellen Regelwerk zu einem Mehrwert für den Auftraggeber kommen sollte, kann hierfür eine Ausgleichspflicht des Auftraggebers bestehen.
(OLG Schleswig, Urteil vom 01.02.2019, Az.: 1 U 42/18)

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Rechtstipp

Reform des AÜG: Vorsicht beim Einsatz von Leiharbeitern im Baugewerbe

Der 30. September 2018 war für Firmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, ein wichtiges Datum. Denn zu diesem Zeitpunkt endete für viele entliehene Mitarbeiter die Beschäftigung im Entleihbetrieb. Aufgrund der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die zum 1. April 2017 in Kraft getreten ist, wurde eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vorgesehen. Lesen Sie hier die wichtigsten Reformregelungen zum AÜG.

(Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017, BGBl. I (2017), S. 258)

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Rechtstipp

Streit um Mängelbeseitigung

Erklärt der Bauunternehmer, dass die Mängelbeseitigung stattgefunden hat und der Mangel behoben wurde, liegt darin eine die Verjährung der Mängelansprüche unterbrechendes Anerkenntnis. Dieses Anerkenntnis erfasst sämtliche Mängelansprüche, die sich aus der eigentliche Mangelursache ergeben könnten.
(OLG München, Beschluss vom 08.08.2016, Az.: - 28 U 1483/16 Bau)

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Altersvorsorgemodelle

Fürs Alter vorsorgen

Um eine Ergänzung für die seit Jahren sinkende gesetzliche Rente zu bieten, gibt es für die Bauwirtschaft zwei unterschiedliche Altersvorsorgemodelle: die überbetriebliche Rentenbeihilfe bzw. Tarifrente Bau und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung mit Arbeitgeberzuschuss (BauRente). Beide Vorsorgelösungen setzt SOKA-BAU für die Bauwirtschaft um.

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Rechtstipp

Grundstückseigentümer haften für Schäden durch beauftragte Handwerker

Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist – also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.

(BGH, Urteil vom 09.022018, Az. V ZR 311/16)

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Rechtstipp

Nutzungsuntersagung, wenn Gefahr droht

Die Bauaufsichtsbehörden können auch bei bestandsgeschützten baulichen Anlagen eine Untersagungsverfügung erlassen, wenn dies zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit notwendig ist. Eine erhebliche Gefahr kann auch darin begründet sein, dass diese erst nachträglich auftritt oder erst nachträglich erkannt wird bzw. die Schwere der Gefahr aufgrund neuer technischer Erkenntnisse anders beurteilt wird.
(VGH Bayern, Beschluss vom 18.09.2018, Az.: 15 CS 18.1563)

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Rechtstipp

Architekt muss auf fehlerhafte Bauüberwachung ausdrücklich hinweisen

Der bauüberwachende Architekt ist verpflichtet, dem Bauherrn bei der Abnahme seiner Architektenleistungen mitzuteilen, dass er Teile der Ausführung der Bauarbeiten bewusst nicht überwacht hat. Unterlässt er diesen Hinweis, hat er einen Mangel seines Werks arglistig verschwiegen, so dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nicht 5 Jahre ab Abnahme, sondern 3 Jahre ab Kenntnis des Bauherrn über den Mangel beträgt. (OLG München, Urteil vom 31.07.2015, Az.: 13 U 1818/13 Bau)

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