Untergeschobene Vertragsänderungen sind unbeachtlich
Abweichungen von einem Vertragsangebot müssen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck gebracht werden (BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VII ZR 334/12). Ein Hauptauftragnehmer (AN) beauftragte einen Nachunternehmer (NU) mit der...




